Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für Handwerksleistungen der Stern Stuckateure gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen zwischen dem Meisterbetrieb Stern Stuckateure, Inhaber Mustafa Yildiz, Ringstraße 28, 76684 Östringen (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (Verbraucher i. S. d. § 13 BGB oder Unternehmer i. S. d. § 14 BGB).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt bei Bauleistungen zusätzlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen der VOB/B diesen AGB vor, soweit sie individuell vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss, Angebot
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
(4) Verbindliche Angebote gelten — sofern nichts anderes vereinbart ist — für eine Dauer von 30 Kalendertagen ab Angebotsdatum.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Für den Umfang der Leistungen ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung maßgeblich. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind gesondert zu vergüten.
(2) Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Schriftform und einer gesonderten Vereinbarung über die hieraus entstehenden Mehrkosten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzliche, im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthaltene Arbeiten abzurechnen, wenn diese für die fachgerechte Ausführung zwingend erforderlich sind und der Auftraggeber dem Mehraufwand ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Ausführung qualifizierte Nachunternehmer (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich — sofern nicht anders ausgewiesen — in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise stets als Bruttopreise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei größeren Aufträgen (Auftragsvolumen ab 5.000 € brutto) ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Teilzahlungen zu verlangen:
- 30 % Anzahlung bei Vertragsschluss und Materialbestellung,
- 40 % Abschlagszahlung nach Abschluss der Hälfte der Arbeiten,
- Restbetrag nach Abnahme und Rechnungsstellung.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB): für Verbraucher 5 Prozentpunkte, für Unternehmer 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 Ausführungsfristen, Verzug
(1) Ausführungstermine und -fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind.
(2) Die Ausführungsfrist beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt sind, der Auftraggeber die von ihm zu erbringenden Vorleistungen (Baustellenzugang, Strom/Wasser, Einsatzfreigabe der Flächen) rechtzeitig und ordnungsgemäß erbracht hat und eine etwaig vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
(3) Verzögerungen infolge höherer Gewalt, unvorhersehbarer Witterungsereignisse, Pandemien, behördlicher Anordnungen, Materialknappheiten oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über derartige Ereignisse unverzüglich in Kenntnis setzen.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme erfolgt in der Regel durch gemeinsame Begehung und wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert.
(2) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen geringfügiger, die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigender Mängel, so wirkt die Abnahme dennoch mit der Folge, dass die Vergütung fällig wird (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB). Der Auftraggeber hat gleichwohl den Anspruch auf Beseitigung dieser Mängel.
(3) Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, so gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erfolgt.
(4) Benutzt der Auftraggeber das Werk oder Teile des Werkes vor der förmlichen Abnahme, so liegt darin eine konkludente Abnahme.
§ 7 Gewährleistung, Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte der §§ 633 ff. BGB bzw. — soweit vereinbart — die Regelungen der VOB/B.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Bauwerken 5 Jahre, bei Arbeiten an Bauwerken, die nicht Bauwerk-Eigenschaft haben, 2 Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Bei Anwendung der VOB/B gelten deren Verjährungsfristen (§ 13 Abs. 4 VOB/B).
(3) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Kaufleute haben erkannte Mängel unverzüglich (§ 377 HGB) mitzuteilen.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung) berechtigt. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für eine Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Auftragnehmer diese unberechtigt oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme) geltend machen.
(6) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, eigenmächtige Änderungen, mangelhafte Pflege durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung sowie auf vom Auftraggeber vorgegebene Ausführungsarten oder beigestellte Materialien zurückzuführen sind.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art des Geschäfts vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Auftragnehmers.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle vom Auftragnehmer gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Stoffen gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 947 ff. BGB); der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer bereits jetzt einen entsprechenden Miteigentumsanteil ein.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern, die einen Vertrag über die Erbringung von Handwerksleistungen im Rahmen eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags (§ 312b BGB) oder im Rahmen eines Fernabsatzvertrags (§ 312c BGB) abschließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stern Stuckateure, Inhaber Mustafa Yildiz, Ringstraße 28, 76684 Östringen, Telefon: 07253 9683306, E-Mail: info@stern-stuckateure.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Stern Stuckateure, Inhaber Mustafa Yildiz, Ringstraße 28, 76684 Östringen, E-Mail: info@stern-stuckateure.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________
Datum: _______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 11 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 12 Streitbeilegung / Online-Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Verbraucher können diese Plattform zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit nutzen.
(2) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch gesetzlich verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist — soweit gesetzlich zulässig — Östringen.
(2) Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Karlsruhe. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbraucherverträgen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2026 · Diese AGB gelten für Verträge, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
